Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 22. Juni 2021 dürfen wir grundsätzlich auch wieder in der Halle Sport treiben. Abweichungen hiervon oder alternatives Training im Freien wird wie gehabt über die Übungsleiter kommuniziert.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 22. Juni 2021 dürfen wir grundsätzlich auch wieder in der Halle Sport treiben. Abweichungen hiervon oder alternatives Training im Freien wird wie gehabt über die Übungsleiter kommuniziert.